Wer kann Krankengymnastik verschreiben?

Wer kann Krankengymnastik verschreiben?

Krankengymnastik hilft Menschen, als eine wichtige medizinische Behandlung, ihre Beweglichkeit und körperliche Funktionen zu verbessern oder wiederherzustellen. Doch wer kann eigentlich Krankengymnastik verschreiben? In diesem Blogbeitrag wollen wir diese Frage beantworten.

Grundsätzlich kann Krankengymnastik von Ärzten und Heilpraktikern verschrieben werden. Ärzte, die eine solche Verschreibung ausstellen können, sind in der Regel Orthopäden, Neurologen, Chirurgen oder Hausärzte. Auch Zahnärzte können in bestimmten Fällen Krankengymnastik verschreiben, etwa bei Kiefergelenkproblemen.

Wann verschreibt ein Arzt Krankengymnastik?

Die Verschreibung von Krankengymnastik durch einen Arzt erfolgt in der Regel nach einer gründlichen Untersuchung und Diagnosestellung. Der Arzt muss dabei die Notwendigkeit und Dauer der Therapie einschätzen und entsprechend verordnen.

Heilpraktiker können ebenfalls Krankengymnastik verschreiben, allerdings nur im Rahmen ihrer zugelassenen Tätigkeiten. Dabei handelt es sich meist um sanfte manuelle Therapien wie die Osteopathie oder die Chiropraktik. Heilpraktiker dürfen jedoch keine medizinischen Diagnosen stellen und sollten im Zweifel immer an einen Arzt verweisen.

Wann werden die Kosten übernommen?

Es ist wichtig zu beachten, dass die Kosten für Krankengymnastik von der Krankenkasse übernommen werden, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt. Ohne Verordnung müssen die Kosten von den Patienten selbst getragen werden.

Fazit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Krankengymnastik von Ärzten und Heilpraktikern verschrieben werden kann. Eine ärztliche Verschreibung ist jedoch notwendig, um die Kosten von der Krankenkasse übernehmen zu lassen. Bei Fragen zurVerschreibung von Krankengymnastik sollten sich Patienten immer an ihren behandelnden Arzt oder Heilpraktiker wenden.

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