Wird Krankengymnastik von der Krankenkasse bezahlt?

Wird Krankengymnastik von der Krankenkasse bezahlt?

Krankengymnastik ist eine medizinische Behandlung, die darauf abzielt, die Funktionen des Körpers wiederherzustellen, zu erhalten oder zu verbessern. Diese Behandlungsmethode kann bei einer Vielzahl von Erkrankungen wie Verletzungen, neurologischen Erkrankungen und chronischen Schmerzen angewendet werden. Doch viele Patienten stellen sich die Frage: Wird Krankengymnastik von der Krankenkasse bezahlt?

Die Antwort lautet: Ja, in der Regel übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine Krankengymnastik. Allerdings sind hierbei einige Voraussetzungen zu erfüllen.

Was muss man dafür tun?

Zunächst muss die Notwendigkeit der Krankengymnastik von einem Arzt festgestellt werden. Dieser stellt eine Verordnung aus, die dem Patienten erlaubt, sich von einem Physiotherapeuten behandeln zu lassen. In der Regel wird die Verordnung für eine bestimmte Anzahl von Sitzungen ausgestellt, wobei die Anzahl der Sitzungen je nach Erkrankung und Schweregrad variieren kann.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Krankenkassen nur die Kosten für eine medizinisch notwendige Behandlung übernehmen. Behandlungen aus rein kosmetischen Gründen werden nicht bezahlt. Ebenso müssen die Behandlungen von einem ausgebildeten Physiotherapeuten durchgeführt werden.

Wenn der Patient privatversichert ist, kann es sein, dass die Krankenkasse nur einen Teil der Kosten übernimmt oder eine Eigenbeteiligung verlangt. In diesem Fall sollte der Patient sich vor Beginn der Behandlung bei seiner Krankenkasse über die genauen Bedingungen informieren. Aber auch bei gesetzlich versicherten Patienten wird ein Eigenanteil fällig, vorausgesetzt der Patient verfügt nicht über eine Zuzahlungsbefreiung. Diese gesetzliche Zuzahlung beträgt 10% der Behandlungskosten plus eine Rezeptblattgebühr von 10€.

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